Gruppenleitung einer Kreativgruppe

Wie kann ich mich einbringen?

Die Malteser Jugend sucht junge engagierte Menschen, die Lust haben, als Gruppenleitung oder Gruppenleitungsassistenz eine Kinder- und Jugendgruppe zu betreuen. Ziel dieser Gruppe soll es sein, Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit zu bieten kreativ zu werden und mit ihnen gemeinsam zu basteln, malen, spielen und einfach eine vielfältige bunte Zeit zu verbringen.

Die Gruppenleitung kann selber über die Gestaltung der Gruppenstunden entscheiden und übernimmt die Vorbereitung und Gestaltung der regelmäßig einmal pro Woche stattfindenden Gruppenstunden.

Das Mindestalter für Gruppenleiterassistent*innen beträgt 15 Jahre. Das Mindestalter für Gruppenleiter*innen beträgt 16 Jahre.

Wann werde ich gebraucht?

Der Einsatz erfolgt nach Absprache im Umfang von ca. 2 Stunden pro Woche am Nachmittag. Alle 8 Wochen finden Gruppenleitungsrunden statt.

Das sind wir

Die Malteser Jugend ist eine Gemeinschaft von Kindern und Jugendlichen im Malteser Hilfsdienst. Mitmachen können alle zwischen 8 und 26 Jahren. Die Kinder und Jugendlichen schließen sich in Gruppen zusammen, treffen sich regelmäßig, um miteinander zu spielen und miteinander über Gott und die Welt zu reden. Die Kinder- und Jugendgruppen werden von ausgebildeten Gruppenleiter*innen angeleitet. Die Arbeit findet u.a. in Gruppenstunden, auf Freizeiten und Fahrten, bei Jugendbegegnungen, in Gottesdiensten und in Aktionen des sozialen Engagements statt.

So erreichen Sie uns

Haben wir Ihr Interesse geweckt oder haben Sie Fragen an uns?
Melden Sie sich gern.

Ansprechperson

Benedict Nissen

Hier finden Sie uns

Malteser Jugend
Die Gruppenstunden finden An der Moritzkirche 8 statt.
06108 Halle (Saale)

Hier findet das Angebot statt:

Innenstadt

Sie erhalten
  •  Erfahrungsaustausch
  •  Fortbildung / Qualifizierungsangebote
  •  Haftpflichtversicherung
  •  Unfallversicherung
Anforderungen
  •  Altersgruppe: (mind.) 16 Jahre
  •  Führerschein: nicht erforderlich
  •  Führungszeugnis: erweitertes Führungszeugnis notwendig