Ehrenamtliche rechtliche Betreuer:innen
- Betreuungsverein Halle e.V.
-
06126 Halle (Saale)
Weststraße 3 - 0345-6888880

Wie kann ich mich einbringen?
Sie unterstützen als rechtliche Betreuer:innen Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit bzw. einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung nicht in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst zu regeln. Dabei agieren Sie selbstständig und schätzen für sich ein, wie häufig Sie die Klient:innen aufsuchen, um die nötigen Wege zu erledigen und die rechtlichen Angelegenheiten zu klären.
Die Tätigkeit umfasst u.a. die Begleitung zu Arztbesuchen, die Antragstellung in sozialrechtlichen Belangen, die Kontoführung bzw. Verwaltung der Finanzen des zu Betreuenden. Sie beinhaltet nicht den sozialen Aspekt im Sinne eines Besuchsdienstes.
Wann werde ich gebraucht?
Wir wünschen uns eine langfristige Mitarbeit. Der zeitliche Umfang des Engagements ist dabei recht flexibel gestaltbar.
Das sind wir
Aufgabe und Zweck des Vereins ist die Vermittlung und Absicherung der rechtlichen Betreuung geistig, körperlich, seelisch behinderter und psychisch kranker Menschen nach dem Betreuungsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuches.
Darüber hinaus gehören die Gewinnung, Schulung und Beratung von ehrenamtlichen Betreuern, die Beratung von Bevollmächtigten sowie Informationsgespräche über Vorsorgevollmachten, Patienten- und Betreuungsverfügungen zu den Aufgaben des Betreuungsvereins.
So erreichst du uns
Haben wir dein Interesse geweckt oder hast du Fragen an uns?
Melde dich gern.
Deine Nachricht wird an die obenstehende Organisation und in Kopie das Beratungsteam der Freiwilligen-Agentur Halle gesendet.
Ansprechperson
Dirk Troll
- info@betreuungsverein-halle.de
- 0345-6888880
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06126 Halle (Saale)
Weststraße 3 - www.betreuungsverein-halle.de
Hier findest du uns
Betreuungsverein Halle e.V.
Weststraße 3
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Hier findet das Angebot statt:
verschiedene Einsatzorte
Sie erhalten
- Anleitung durch Fachkräfte
- Erfahrungsaustausch
- Fortbildung / Qualifizierungsangebote
- Haftpflichtversicherung
- Unfallversicherung
- sonstige Leistungen: pauschale jährliche Aufwandsentschädigung
Anforderungen
- Führungszeugnis: erweitertes Führungszeugnis notwendig