Sozialpaten - Freizeitbegleitung für Menschen mit Behinderung

Wie kann ich mich einbringen?

Die evangelische Stadtmission betreut u. a. Menschen mit geistigen und körperlichen Behinderungen. Wir suchen engagierte Menschen, die mit unseren Bewohner*innen der Wohnstätte Breite Straße oder des Intensiv Betreuten Wohnens in Halle-Neustadt gerne gemeinsam Zeit verbringen und gestalten möchten.

Sie gehen gemeinsam spazieren oder einkaufen, besuchen kulturelle Veranstaltungen oder sind einfach ein*e eine Gesprächspartner*in und Zuhörende*r. 

Wann werde ich gebraucht?

Wir wünschen uns eine Mitarbeit von mindestens 6 Monaten und ein Engagement von 2 - 3 Stunden pro Woche bzw. 6 - 10 Stunden pro Monat.

Das sind wir

Die Evangelische Stadtmission Halle e.V. leistet Sozialarbeit in verschiedenen Bereichen. Die Stadtmission Halle möchte sozial benachteiligten, kranken und Menschen mit Behinderungen hilfreich zur Seite stehen - auf verschiedenste Art und Weise sowie je nach Wunsch und Bedarf. So gibt es die Hallesche Tafel, eine Kleiderkammer, eine Wärmestube mit Tagesaufenthalt für sozial benachteiligte Menschen. Behinderte Menschen finden in einer Werkstatt und in einem Wohnheim Aufnahme und ein Arbeitsumfeld. In der Suchtberatungsstelle bieten wir Unterstützung und Beratung sowie einen angemessenen und reflektierten Umgang mit Suchtmitteln.

So erreichen Sie uns

Haben wir Ihr Interesse geweckt oder haben Sie Fragen an uns?
Melden Sie sich gern.

Ansprechperson

Michaela Herrmann

Hier finden Sie uns

Evangelische Stadtmission Halle e.V.
Breite Straße 32a
06108 Halle (Saale)

Hier findet das Angebot statt:

verschiedene Einsatzorte, Saalekreis, Innenstadt

Sie erhalten
  •  Anleitung durch Fachkräfte
  •  Einladung zu Festen und Feiern
  •  Erfahrungsaustausch
  •  Erstattung entstandener Kosten
  •  Haftpflichtversicherung
  •  regelmäßiger Austausch mit den Ansprechpartner:innen
  •  Tätigkeitsnachweise
  •  Unfallversicherung
  •  sonstige Leistungen: Fahrtkostenerstattung
Anforderungen
  •  Altersgruppe: (mind.) 18 Jahre
  •  Führungszeugnis: erweitertes Führungszeugnis notwendig